Wie bekannt, am 4. April 2024 sind neue Regeln für Geldüberweisungen in „Echtzeit“ innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft getreten. Zuvor (13. März 2024) wurden sie vom Europäischen Parlament (European Parliament) und dem Rat der Europäischen Union (Council of the European Union) geprüft, genehmigt und verabschiedet.
Die gemeinsamen Ziele des neuen Regelwerks:
beschleunigte Einführung von Sofortzahlungen in Europa, Standardisierung der Bearbeitungszeiten für Online-Zahlungen im einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA);
Förderung der breiten Nutzung und Anwendung von Sofortüberweisungen in Euro im Gebiet der EU;
Sicherstellung einheitlicher Regeln im Bereich der Sofortüberweisungen durch Beseitigung fragmentierter nationaler Ansätze;
Stärkung der finanziellen Sicherheit, u. a. durch den Mechanismus zur Empfängerprüfung und das tägliche Screening der Kunden im Hinblick auf Sanktionslisten (targeted financial restrictive measures).
Einige allgemeine Aspekte der Neuerungen:
„Sofortige“ Überweisungen (nicht länger als 10 Sekunden) sollen Zahlungsvorgänge erheblich beschleunigen und effizienter machen, indem sie die Notwendigkeit externer Dienste (z. B. Klarna, PayPal) überflüssig machen;
Durchführung kostenloser Echtzeitüberweisungen ohne zusätzliche Gebühren oder überhöhte Kosten im Vergleich zu Standardüberweisungen;
garantierte 24/7-Verfügbarkeit der Überweisungen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Banken.
Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
Barzahlungen werden auf 10.000 Euro begrenzt, ohne Berichtspflicht. Mitgliedstaaten der EU können niedrigere Limits festlegen. Identifizierung der Kunden ist ab 3.000 Euro erforderlich;
spezielle Anforderungen für Überweisungen zwischen Kryptodienstleistern und eigenen Wallet-Adressen. Dies soll die Transparenz und Sicherheit von Transaktionen mit dezentralen digitalen Währungen auf Basis von Kryptografie und Blockchain erhöhen.
WICHTIG: Alle genannten Änderungen wurden systematisch und schrittweise eingeführt, im Einklang mit den Entscheidungsprozessen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Ab dem 9. Oktober 2025 werden sie in vollem Umfang für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
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